Planbemaßung AI · Windows-Software für technische PDF-Pläne Demo testen · Jahreslizenz · B2B

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

für die Software „Planbemaßung AI"  ·  Stand: 02.03.2026

1. Vertragspartner

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA") wird geschlossen zwischen:

Scheffel Softwaretechnik
Inhaber: Jens Scheffel
Am Dreispitz 6
79589 Binzen
E-Mail: info@planbemassung-ai.de

– nachfolgend „Anbieter" –

und dem jeweiligen Lizenznehmer
– nachfolgend „Nutzer" oder „Lizenznehmer" –

geschlossen.

2. Geltungsbereich

Diese EULA regelt die Nutzung der Software „Planbemaßung AI" einschließlich:

  • ausführbarer Programmdateien,
  • Installationsdateien,
  • Lizenzsysteme,
  • Updates,
  • Dokumentationen,
  • Konfigurationsdateien,
  • Exportfunktionen,
  • zugehöriger Dienste,
  • sowie aller vom Anbieter bereitgestellten Bestandteile.

Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

Diese EULA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.

3. Lizenzgegenstand

Der Anbieter räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software nach Maßgabe dieser EULA ein.

Die Lizenz wird ausschließlich für interne betriebliche Zwecke des Lizenznehmers erteilt.

Ein Erwerb von Eigentumsrechten oder geistigen Schutzrechten an der Software erfolgt nicht.

4. Lizenzmodell

4.1 Jahreslizenz

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Software als zeitlich befristete Jahreslizenz mit einer Laufzeit von 365 Tagen bereitgestellt.

Nach Ablauf der Lizenzdauer endet das Nutzungsrecht automatisch, sofern keine Verlängerung erfolgt.

4.2 Arbeitsplatz-/Gerätebindung

Die Lizenz ist an einen bestimmten Arbeitsplatz bzw. ein bestimmtes Gerät gebunden.

Eine gleichzeitige Nutzung derselben Lizenz auf mehreren Geräten oder durch mehrere Nutzer ist unzulässig.

4.3 Gerätewechsel

Ein Gerätewechsel ist zulässig, sofern die Lizenz zuvor ordnungsgemäß auf dem bisherigen Gerät deaktiviert wurde, insbesondere über die dafür vorgesehene Funktion „Lizenz auf diesem Gerät entfernen".

Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher Mehrfachnutzung einzusetzen.

5. Aktivierung und Lizenzprüfung

5.1 Online-Aktivierung

Für die erstmalige Aktivierung der Software ist eine Internetverbindung erforderlich.

5.2 Regelmäßige Lizenzprüfung

Die Software darf zeitweise offline genutzt werden. Spätestens nach sieben (7) Tagen ohne erfolgreiche Lizenzprüfung ist jedoch erneut eine Internetverbindung zur automatisierten Lizenzvalidierung erforderlich.

5.3 Lizenzserver

Die Software ist berechtigt, zur Lizenzprüfung mit Lizenzservern des Anbieters oder beauftragter Drittanbieter zu kommunizieren.

Hierbei können insbesondere verarbeitet werden:

  • Lizenzdaten,
  • Hardware-Identifikatoren,
  • Aktivierungsstatus,
  • Versionsinformationen,
  • technische Diagnosedaten.

5.4 Lizenzsperrung

Der Anbieter ist berechtigt, Lizenzen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, insbesondere bei:

  • Mehrfachnutzung entgegen der Lizenzbedingungen,
  • Manipulationsversuchen,
  • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
  • Weitergabe von Lizenzdaten,
  • missbräuchlicher Nutzung,
  • Sicherheitsrisiken,
  • kompromittierten Lizenzschlüsseln.

6. Demo- und Testversionen

Sofern eine Demo-, Test- oder Evaluierungsversion bereitgestellt wird, erfolgt dies ausschließlich zu Evaluierungszwecken.

Der Anbieter kann insbesondere folgende Beschränkungen vorsehen:

  • zeitliche Begrenzung,
  • Funktionsbeschränkungen,
  • Exportbeschränkungen,
  • Wasserzeichen,
  • automatische Sperrung,
  • deaktivierte Premiumfunktionen.

Derzeit kann die Demo-Version insbesondere auf:

  • maximal sieben (7) Tage Nutzungsdauer,
  • maximal zehn (10) PDF-Exporte,

beschränkt sein.

Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit einer Demo-Version besteht nicht.

7. Updates und Änderungen

Der Anbieter kann freiwillig Updates, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates oder sonstige Änderungen bereitstellen.

Ein Anspruch des Nutzers auf:

  • bestimmte Updates,
  • neue Funktionen,
  • Fehlerbehebungen,
  • Weiterentwicklungen,
  • Kompatibilitätsanpassungen,
  • oder eine bestimmte Updatefrequenz

besteht nicht.

Die Software darf automatisch auf verfügbare Updates prüfen.

Der Anbieter ist berechtigt, sicherheitsrelevante oder technisch notwendige Updates verpflichtend bereitzustellen oder deren Installation zur weiteren Nutzung vorauszusetzen.

8. Support

Während einer aktiven Lizenzlaufzeit kann der Anbieter E-Mail-Support bereitstellen.

Ein Anspruch auf:

  • bestimmte Reaktionszeiten,
  • telefonischen Support,
  • Vor-Ort-Support,
  • individuelle Anpassungen,
  • Schulungen,
  • Fehlerbehebungen innerhalb bestimmter Fristen

besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

9. Zulässige Nutzung

Die Nutzung der Software ist ausschließlich im Rahmen der eingeräumten Lizenzrechte gestattet.

Der Nutzer ist verpflichtet:

  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,
  • Lizenzschlüssel vor unbefugtem Zugriff zu schützen,
  • die Software nur im vereinbarten Umfang zu nutzen,
  • sowie technische Schutzmaßnahmen nicht zu beeinträchtigen.

10. Verbotene Nutzungen

Soweit gesetzlich zulässig, ist dem Nutzer insbesondere untersagt:

  • Reverse Engineering,
  • Dekompilierung,
  • Disassemblierung,
  • Analyse des Quellcodes,
  • Analyse von Algorithmen,
  • Extraktion technischer Verfahren,
  • Nachbildung von Funktionen,
  • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
  • Entfernung von Lizenzmechanismen,
  • Benchmarking,
  • Performanceanalysen zur Veröffentlichung,
  • Konkurrenzanalyse,
  • Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte,
  • automatisiertes Auslesen,
  • Data Mining,
  • Training oder Optimierung von KI-Systemen,
  • Nutzung für Machine-Learning-Zwecke,
  • Ableitung technischer Konzepte,
  • Modifikation der Software,
  • Erstellung abgeleiteter Werke,
  • öffentliche Zugänglichmachung,
  • Vermietung,
  • Verleih,
  • Hosting,
  • SaaS-/Cloud-Bereitstellung,
  • Terminalserverbetrieb,
  • Citrix-Nutzung,
  • Containerbetrieb,
  • virtuelle Maschinen,
  • Docker-/Emulationsumgebungen,
  • Mehrbenutzerumgehungen,
  • Weitergabe von Lizenzdaten,
  • sowie jede Nutzung außerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs.

Gesetzlich zwingende Rechte gemäß §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

11. Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an der Software verbleiben ausschließlich beim Anbieter.

Dies gilt insbesondere für:

  • Urheberrechte,
  • Markenrechte,
  • Geschäftsgeheimnisse,
  • Algorithmen,
  • Heuristiken,
  • Benutzeroberflächen,
  • Datenstrukturen,
  • technische Konzepte,
  • Exportverfahren,
  • Erkennungsmethoden,
  • Dokumentationen,
  • sowie sämtliche Weiterentwicklungen.

12. Technische Besonderheiten der Software

Die Software dient der Unterstützung technischer Mess-, Analyse-, Planungs- und Exportvorgänge.

Automatisierte Erkennungs-, Mess- oder Exportfunktionen können abhängig sein von:

  • PDF-Struktur,
  • Dateiformaten,
  • CAD-Exporten,
  • Linienqualitäten,
  • Layerstrukturen,
  • Farben,
  • Skalierungen,
  • Drittanbieterformaten,
  • Systemumgebungen,
  • Auflösungen,
  • sowie weiteren technischen Faktoren.

Eine fehlerfreie oder vollständige Erkennung sämtlicher Inhalte wird nicht geschuldet.

13. Prüfpflicht des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche durch die Software erzeugten Ergebnisse eigenständig fachlich zu prüfen.

Dies gilt insbesondere für:

  • Messergebnisse,
  • Längenangaben,
  • automatische Bemaßungen,
  • Linienerkennungen,
  • Exporte,
  • PDF-Ausgaben,
  • TXT-Ausgaben,
  • Mengenermittlungen,
  • technische Berechnungen,
  • sowie daraus abgeleitete Entscheidungen.

14. Keine Norm- oder Fachgarantie

Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie oder Gewähr dafür, dass:

  • Messergebnisse vollständig oder korrekt sind,
  • Linien vollständig erkannt werden,
  • Exporte vollständig sind,
  • technische Vorschriften eingehalten werden,
  • DIN-Normen eingehalten werden,
  • VDE-Vorgaben eingehalten werden,
  • Blitzschutzvorgaben eingehalten werden,
  • bau- oder fachtechnische Anforderungen erfüllt werden,
  • oder die Software für einen bestimmten Zweck geeignet ist.

Die Verantwortung für sämtliche fachlichen Prüfungen verbleibt ausschließlich beim Nutzer.

15. Exportierte Dateien und Arbeitsergebnisse

Sämtliche mit der Software erzeugten oder exportierten Dateien verbleiben vollständig in der Verantwortung des Nutzers.

Dies gilt insbesondere für:

  • PDF-Dateien,
  • TXT-Dateien,
  • technische Dokumentationen,
  • Aufmaße,
  • Planunterlagen,
  • Berechnungen,
  • Ausdrucke,
  • Projektunterlagen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage solcher Ergebnisse getroffen werden.

16. Gewährleistung

Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die Bereitstellung der Software unter Ausschluss einer verschuldensunabhängigen Gewährleistung.

Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr für:

  • ununterbrochene Verfügbarkeit,
  • Fehlerfreiheit,
  • bestimmte Ergebnisse,
  • Kompatibilität mit Drittsoftware,
  • Eignung für bestimmte Zwecke,
  • oder dauerhafte Funktionsfähigkeit.

17. Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet unbeschränkt ausschließlich:

  • bei Vorsatz,
  • grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Insbesondere haftet der Anbieter nicht für:

  • entgangenen Gewinn,
  • Produktionsausfälle,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Datenverluste,
  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Planungsfehler,
  • Baufehler,
  • fehlerhafte Kalkulationen,
  • Normabweichungen,
  • oder Schäden durch fehlerhafte Messergebnisse.

18. Datenschutz und technische Daten

Im Rahmen der Lizenzprüfung, Updateprüfung und technischen Bereitstellung können technische Daten verarbeitet werden.

Dies kann insbesondere umfassen:

  • Lizenzinformationen,
  • Hardware-Identifikatoren,
  • Aktivierungsdaten,
  • Softwareversionen,
  • Protokolldaten,
  • Absturz- oder Fehlerprotokolle,
  • Updateinformationen.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

19. Open-Source-Komponenten

Die Software kann Open-Source-Komponenten oder Drittanbieterbibliotheken enthalten.

Für diese gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.

Dies betrifft insbesondere Komponenten wie:

  • PySide6,
  • Qt Runtime,
  • shiboken6,
  • Pillow,
  • pytest,
  • webcolors,
  • sowie weitere Drittkomponenten.

Entsprechende Hinweise und Lizenztexte werden insbesondere über:

  • THIRD_PARTY_NOTICES.txt,
  • Open-Source-Lizenzdateien,
  • LGPL-Hinweise,
  • oder sonstige Begleitdokumentationen

bereitgestellt.

20. Laufzeit und Beendigung

Diese EULA gilt für die Dauer der jeweiligen Lizenzlaufzeit.

Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzungsrecht außerordentlich zu kündigen oder zu sperren, wenn der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser EULA verstößt.

Nach Beendigung der Lizenz sind sämtliche Nutzungen der Software unverzüglich einzustellen.

Vorhandene Installationen, Kopien und Lizenzdaten sind zu entfernen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

21. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.

22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


Planbemaßung AI © 2026 Jens Scheffel – Scheffel Softwaretechnik