für die Software „Planbemaßung AI" · Stand: 02.03.2026
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA") wird geschlossen zwischen:
Scheffel Softwaretechnik
Inhaber: Jens Scheffel
Am Dreispitz 6
79589 Binzen
E-Mail: info@planbemassung-ai.de
– nachfolgend „Anbieter" –
und dem jeweiligen Lizenznehmer
– nachfolgend „Nutzer" oder „Lizenznehmer" –
geschlossen.
Diese EULA regelt die Nutzung der Software „Planbemaßung AI" einschließlich:
Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Diese EULA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
Der Anbieter räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software nach Maßgabe dieser EULA ein.
Die Lizenz wird ausschließlich für interne betriebliche Zwecke des Lizenznehmers erteilt.
Ein Erwerb von Eigentumsrechten oder geistigen Schutzrechten an der Software erfolgt nicht.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Software als zeitlich befristete Jahreslizenz mit einer Laufzeit von 365 Tagen bereitgestellt.
Nach Ablauf der Lizenzdauer endet das Nutzungsrecht automatisch, sofern keine Verlängerung erfolgt.
Die Lizenz ist an einen bestimmten Arbeitsplatz bzw. ein bestimmtes Gerät gebunden.
Eine gleichzeitige Nutzung derselben Lizenz auf mehreren Geräten oder durch mehrere Nutzer ist unzulässig.
Ein Gerätewechsel ist zulässig, sofern die Lizenz zuvor ordnungsgemäß auf dem bisherigen Gerät deaktiviert wurde, insbesondere über die dafür vorgesehene Funktion „Lizenz auf diesem Gerät entfernen".
Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher Mehrfachnutzung einzusetzen.
Für die erstmalige Aktivierung der Software ist eine Internetverbindung erforderlich.
Die Software darf zeitweise offline genutzt werden. Spätestens nach sieben (7) Tagen ohne erfolgreiche Lizenzprüfung ist jedoch erneut eine Internetverbindung zur automatisierten Lizenzvalidierung erforderlich.
Die Software ist berechtigt, zur Lizenzprüfung mit Lizenzservern des Anbieters oder beauftragter Drittanbieter zu kommunizieren.
Hierbei können insbesondere verarbeitet werden:
Der Anbieter ist berechtigt, Lizenzen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, insbesondere bei:
Sofern eine Demo-, Test- oder Evaluierungsversion bereitgestellt wird, erfolgt dies ausschließlich zu Evaluierungszwecken.
Der Anbieter kann insbesondere folgende Beschränkungen vorsehen:
Derzeit kann die Demo-Version insbesondere auf:
beschränkt sein.
Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit einer Demo-Version besteht nicht.
Der Anbieter kann freiwillig Updates, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates oder sonstige Änderungen bereitstellen.
Ein Anspruch des Nutzers auf:
besteht nicht.
Die Software darf automatisch auf verfügbare Updates prüfen.
Der Anbieter ist berechtigt, sicherheitsrelevante oder technisch notwendige Updates verpflichtend bereitzustellen oder deren Installation zur weiteren Nutzung vorauszusetzen.
Während einer aktiven Lizenzlaufzeit kann der Anbieter E-Mail-Support bereitstellen.
Ein Anspruch auf:
besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die Nutzung der Software ist ausschließlich im Rahmen der eingeräumten Lizenzrechte gestattet.
Der Nutzer ist verpflichtet:
Soweit gesetzlich zulässig, ist dem Nutzer insbesondere untersagt:
Gesetzlich zwingende Rechte gemäß §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
Sämtliche Rechte an der Software verbleiben ausschließlich beim Anbieter.
Dies gilt insbesondere für:
Die Software dient der Unterstützung technischer Mess-, Analyse-, Planungs- und Exportvorgänge.
Automatisierte Erkennungs-, Mess- oder Exportfunktionen können abhängig sein von:
Eine fehlerfreie oder vollständige Erkennung sämtlicher Inhalte wird nicht geschuldet.
Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche durch die Software erzeugten Ergebnisse eigenständig fachlich zu prüfen.
Dies gilt insbesondere für:
Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie oder Gewähr dafür, dass:
Die Verantwortung für sämtliche fachlichen Prüfungen verbleibt ausschließlich beim Nutzer.
Sämtliche mit der Software erzeugten oder exportierten Dateien verbleiben vollständig in der Verantwortung des Nutzers.
Dies gilt insbesondere für:
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage solcher Ergebnisse getroffen werden.
Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die Bereitstellung der Software unter Ausschluss einer verschuldensunabhängigen Gewährleistung.
Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr für:
Der Anbieter haftet unbeschränkt ausschließlich:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Insbesondere haftet der Anbieter nicht für:
Im Rahmen der Lizenzprüfung, Updateprüfung und technischen Bereitstellung können technische Daten verarbeitet werden.
Dies kann insbesondere umfassen:
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Die Software kann Open-Source-Komponenten oder Drittanbieterbibliotheken enthalten.
Für diese gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.
Dies betrifft insbesondere Komponenten wie:
Entsprechende Hinweise und Lizenztexte werden insbesondere über:
bereitgestellt.
Diese EULA gilt für die Dauer der jeweiligen Lizenzlaufzeit.
Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzungsrecht außerordentlich zu kündigen oder zu sperren, wenn der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser EULA verstößt.
Nach Beendigung der Lizenz sind sämtliche Nutzungen der Software unverzüglich einzustellen.
Vorhandene Installationen, Kopien und Lizenzdaten sind zu entfernen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Planbemaßung AI © 2026 Jens Scheffel – Scheffel Softwaretechnik